Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 29.07.2022, 13:46
KurtSeemann KurtSeemann ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2022
Beiträge: 1
Standard Abzocke durch Vermieter

Am 15.05. wurde der Vertrag von uns unterschrieben.

Mündlich wurde uns bestätigt, dass wir im Fall eines vorzeitigen Auszugs, geeignete Nachmieter präsentieren müssten, die die unten genannte Voraussetzungen erfüllen sollten.
Wortgenau: “Wir zwingen euch nicht hierzubleiben wir zwingen niemanden hierzubleiben aber uns ist es natürlich lieber wenn leute länger bleiben wegen dem organisatorischen Aufwand”

Am 1.6.22 wurde das Haus von uns bezogen

Am 1. April haben wir dem Vermieter mündlich mitgeteilt, dass wir zum 30. Juni ausziehen und damit das Mietverhältnis beenden möchten.
Dieser Bitte wurde entsprochen, mit dem Hinweis einen geeigneten Nachmieter zu finden, der alle Voraussetzungen erfüllen kann. Diese sind:

- Ausweiskopie der Mieter
- Mieterselbstauskunft
- Bürgschaftserklärung
- Vorvermieterbescheinigung
- Ausweiskopie und Gehaltsnachweise des Bürgen


Am 06.04. wurde der erste potentielle Nachmieter präsentiert, der alle Voraussetzungen erfüllen konnte. Dieser wurde ohne hinreichende Begründung abgelehnt.

Auch auf die nachfolgenden Nachmietervorschläge wurde nicht eingegangen. Erst auf Nachfrage bei dem Vermieter wurde uns mitgeteilt, dass diese anscheinend nicht die Voraussetzungen erfüllen konnten, was jedoch der Fall war. Jegliche Interessenten, die ich weitergeleitet hatte, konnten alle Voraussetzungen erfüllen. (insgesamt 7)

Am 15.05. wurde laut Aussagen von dem Vermieter und der Hausverwaltung ein geeignetes Paar, das einziehen wollte, angenommen, Verträge vorbereitet und an diese geschickt. Die potentiellen Nachmieter sind dann jedoch wohl kurz vor der Unterschrift abgesprungen.
(Diese Informationen decken sich jedoch nicht mit den Schilderungen der Nachmieter, die uns bestätigt haben nie etwas von dem Vermieter gehört zu haben). Für die Bearbeitung fordert er zu einem späteren Zeitpunkt nachträglich 170 Euro Bearbeitungsgebühr.

Am 07.06. wurden die Unterlagen des letzten potentiellen Nachmieters eingereicht, diese wurden von dem Vermieter telefonisch akzeptiert und als geeignet befunden.
Am 17.06. hatte ich per Email bei der Hausverwaltung nochmals nachgehakt, da sich diese bis zum 16.06. laut Aussagen des Nachmieters bei ihm melden wollte, um den Vertrag abzuschließen.

Als Antwort bekam ich die fällige Betriebskostenabrechnung, an deren Bezahlung die Weiterbearbeitung der Nachmieter gekoppelt wurde.
Diese haben wir umgehend überwiesen.
Daraufhin sollte ich am 18.06. meine Haftpflichtversicherung bemühen, einen Schaden im Laminat zu bezahlen, für den die vorherigen Mieter verantwortlich waren.
Diese haben zwar die Verantwortung auf sich genommen, den Schaden jedoch nie bezahlt.
Sollte ich nicht dafür aufkommen, würde die Weiterbearbeitung der Nachmieter abermals verzögert werden.
Das Problem wurde umgehend von mir gelöst und mir wurde telefonisch von Herrn Kröger mitgeteilt, die Hausverwaltung würde den potentiellen Nachmietern nun schreiben.

Am 21.06. hatte ich nochmals beim Vermieter nachgehakt, da noch immer nichts passiert ist. Er meinte daraufhin er könne das erst tun wenn ich ihm umgehend die Wasser und Heizungszählerstände schicken würde. Dies habe ich am selben Abend noch getan.
Am 22.06. wurde dann vom Vermieter die Zahlung von jeweils 85 Euro Bearbeitungsgebühr gefordert. Ansonsten könne die Hausverwaltung die potentiellen Nachmieter nicht bearbeiten. Auch diese Summe wurde umgehend per Sofortüberweisung getätigt.

Am Abend hat er uns jedoch mitgeteilt, dass wir nochmals 50 Euro überweisen sollten, um die Hausverwaltung zu motivieren ins Büro zu kommen um den Fall abzuschließen.
Dies haben wir verweigert.

Daraufhin wurde uns vorgeschlagen den Fall mit der Hausverwaltung zusammen zu bearbeiten, als Beweis dafür, dass diese Aufgabe (Vertragsauflösung und Vertragsaufsetzung) mehr als 6 Arbeitsstunden dauern würde, da wir die Effizienz seiner Arbeitskraft bezüglich der geforderten Zahlung jener, in Frage gestellt haben.

Dies hatte die Hausverwaltung jedoch abgelehnt.

Am 26.06. wurde uns dann jedoch überraschenderweise der Auflösungsvertrag zugeschickt mit der Forderung diesen innerhalb von 15 Minuten zurückzuschicken. Außerdem hat der Vermieter 50 Euro gefordert und eine zusätzliche Summe, die wir als fair empfinden, um seinen Arbeitsaufwand zu entschädigen.
Der Vertrag wurde von uns umgehend unterschrieben zurückgeschickt, da uns gesagt wurde wir müssten sofort unterschreiben (Beachten Sie die Klausel im Vertrag die besagt das wir ohne Druck unterschrieben haben. Das ist eine glatte Lüge es wurde massiv Druck ausgeübt)

Daraufhin haben auch die potentiellen Nachmieter den neuen Vertrag erhalten (gültig ab 1. 07.22), den sie laut ihrer Aussage, nach am 29.06. unterschrieben zurückgeschickt haben. Zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag vom Vermieter noch nicht unterzeichnet.

Am 30.06. wurde die Wohnung besenrein von uns verlassen.
Der Vermieter wollte zu diesem Zeitpunkt keine Schlüsselübergabe durchführen, da er beschäftigt war. Da die Nachmieter jedoch erst am 28.06. einziehen würden, haben wir uns darauf geeinigt diese später durchzuführen. Ich hätte dafür nochmals von Freiburg nach Leipzig fahren müssen, ließ mich aber notgedrungen darauf ein.

Außerdem hat der Vermieter mir den Zugang zum Stromzähler nicht gewährt, da er der Einzige ist, der in Besitz des Kellerschlüssels ist. Auf Nachfrage wurde der Bitte um Einlass mehrfach nicht stattgegeben. Der Stromvertrag konnte somit nicht gekündigt werden.

Am 11.07. erhalte ich eine Nachricht des potentiellen Nachmieters, dass der Vermieter den Vertrag noch immer nicht gegengezeichnet hat und meinte, dass wir die Julimiete übernehmen würden, was er mit uns so abgesprochen hätte. Dies war nicht der Fall.
Gleichzeitig hat er von den Nachmietern gefordert die Kaution in Höhe von 1200 Euro zu überweisen, obwohl der Vertrag seinerseits noch nicht unterschrieben war.

Am 16.07. führte ich ein Telefonat mit dem Vermieter, in dem er von uns folgendes fordert:
50 Euro Spritkosten für die Anfahrt, da er sich im Urlaub befände
50 Euro für Unbekannt
180 Euro für die Hausverwaltung. (Insgesamt sollten wir also 2 mal diese Gebühr überweisen. 1 Mal für die neuen Nachmieter, einmal für die anscheinend kurz vor Vertragsabschluss abgesprungenen Nachmieter)

Sollten wir diese Summe nicht überweisen würde es zu keinem Vertragsabschluss mit den neuen Mietern kommen. Mein Mitbewohner lehnte ab, worauf der Vermieter auflegte.

Am 17.7. führte mein Mitbewohner ein Gespräch mit dem Vermieter in dem er ihm zusagte auf die Forderungen einzugehen. Der Vermieter jedoch war nicht mehr einverstanden und meinte, er wolle uns nun jegliche Arbeitsminute, die er aufwenden musste, in Rechnung stellen, was auch die zahllosen Telefongespräche beinhalten würde, die meistens bis zu 45 Minuten dauerten und in denen er einen Redeanteil von mindestens 80 % hatte.
Außerdem forderte er meinen Mitbewohner auf eine Firma für einen noch fälligen Schaden an der Türe zu beheben. Daraufhin wünschte ich mir Bedenkzeit und wir beendeten das Gespräch.

Am 24.7. führte ich nochmals ein Gespräch mit dem Vermieter, in dem er sich bereit erklärte die Kosten von 180 Euro plus 50 Euro zu übernehmen und eine Kaution in Höhe von 300 Euro für die beschädigte Türe zu hinterlegen. Im Gegenzug bat ich um eine schriftliche Bestätigung, dass ansonsten keine weiteren Kosten auf uns zukommen würden und die Schlüsselübergabe wie ausgemacht am 28.07 durchgeführt werden kann. Der Vermieter war einverstanden und erklärte seine Hausverwaltung würde mir diese im Laufe des Tages zukommen lassen.

Am 26.7. haben wir dann per Mail einen Auflösungsvertrag erhalten, der jedoch weitere, nicht nachvollziehbare Forderungen enthielt, sowie keine Verpflichtungen für Krögers Seite. Ausschließlich für uns. (Siehe Anlage)

Diesen haben wir abgelehnt, was zur Folge hatte, dass die Nachmieter nicht einziehen konnten, keine Schlüsselübergabe stattfand, wir weiterhin im Vertrag stecken und seit Juli nun doppelt Miete bezahlen.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen