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Alt 29.07.2022, 16:10
Myri Myri ist offline
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Standard AW: Erhöhung einer pauschalen "Warmmiete"

[Das Problem ist, dass im Mietvertrag ausschliesslich von der Warmmiete die Rede ist. Keine Netto Kaltmiete, keine Pauschale

Hier der entsprechende § aus dem Nietvertrag::

§2 Mietzins und Nebenkosten / Warmmiete
Die monatliche Grundmiete beträgt ……-…… EUR
Die Kosten der (Tief-)Garage betragen monatlich ……-…… EUR
Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d.
Betriebskostenverordnung (Betr.KV)
Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von ……-…… EUR
zu zahlen.
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Insgesamt sind vom Mieter zu bezahlen: Warmmiete 340,00 EUR
(Stromkosten übernimmt der Mieter)

Über die Vorauszahlung für die Betriebskosten ist jährlich einmal durch den Vermieter oder Verwalter
abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/ Verwalter die zur
Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen.
Erhöhen sich die Betriebskosten, so ist der Vermieter berechtigt, diese im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften umzulegen und eine entsprechende Erhöhung der Vorauszahlungen zu verlangen.
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