Zitat:
Das Problem ist, dass im Mietvertrag ausschliesslich von der Warmmiete die Rede ist. Keine Netto Kaltmiete, keine Pauschale
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Das ist nicht dein Problem, sondern das des Vermieters. Wenn er eine Mieterhöhung durchsetzen möchte, wird er das spätestens aufschlüsseln müssen. Andernfalls hätte er auch keine Chance, eine Mieterhöhung oder eine Erhöhung der Pauschale bei Gericht durch zu bringen.
Zitat:
Über die Vorauszahlung für die Betriebskosten ist jährlich einmal durch den Vermieter oder Verwalter
abzurechnen.
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Aufgrund dieses Satzes ist es eine Vorauszahlung, keine Pauschale. Der Vermieter hat sich verpflichtet, eine Abrechnung zu erstellen, also müsste er das auch tun.
Aber die Frage bleibt, ob du auf diese Abrechnung bestehen möchtest. Denn diese könnte unter dem Strich ja auch zu deinen Ungusten ausfallen, falls du dann etwas nachzuzahlen hättest. Das möchtest du für dich vielleicht mal abschätzen, indem du mit anderen Wohnungen vergleichst, wie viel die Nettomiete in deinem Ort sein könnte.