AW: Anteil bei Erbengemeinschaft besteuern
Für beide zusammen. Der Freibetrag bezieht ich auf 10 Jahre, egal wie viel man erbt. Erst nach den 10 Jahren hat man den Freibetrag wieder neu zur Verfügung.
Und ja, es wird nur der Wert des Eigentums vom Bruder verssteuer, bzw. das, was über den Freibetrag hinaus geht.
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