AW: Müssen Bauarbeiten den Mietern mitgeteilt werden?
Nein.
Hier geht es offenbar nur um den Lärm. Dagegen kann man nichts einwenden, solange die Arbeiten tagsüber zu den normalen Zeiten stattfinden. Eine Mietminderung hilft da auch nicht weiter, denn damit hört der Lärm nicht auf. Etwas anderes wäre es, wenn beispielsweise ein Gerüst aufgestellt werden müsste, dann das wäre ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
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