Hallo, habe folgende Frage kann ich die Wohnung fristlos kündigen wenn der Vermieter die Mängel nicht beseitigt. Es kommen nur folgende Argumente vom Vermieter ( vertreten durch eine Hausverwaltung) ,, Wir haben kein Geld und das Mietshaus ist angeblich schon verkauft, die Eigentümerin will keine größeren Reperaturen mehr bezahlen. Das hören wir seit einem Jahr. Ich wohne 30 Jahre in der Wohnung und habe 1 Jahr Kündigungsfrist laut Mietvertrag. Folgende Mängel sind vorhanden: Warmwasser funktioniert nicht richtig ( Duschen nicht möglich) , Risse in den Wänden, Fenster undicht, Schimmel, Asbest in Nachtspeicher, Treppen sind heruntergekommen ( Farbanstrich nicht zu erkennen,Treppenstufen sind rund abgetreten und das Linolium ist auch defekt).
Auch der Hauswart kommt seinen Pflichten nicht wirklich nach ( im Monat müßte er 4 mal das Treppenhaus reinigen, wenn man Glück hat höchstens 2 mal). Diese Mängel und der Zustand des Hauses ist der Hausverwaltung schon seit Jahren bekannt. Das die Mängel in der Wohnung bestehen, hat die Verwaltung mir auch schriftlich bestätigt.
MFG
Franki