Wenn Sie einen vorformulierten Standardmietvertrag besitzen, dann beträgt die Kündigungsfrist für Ihre Wohnung 3 Monate und nicht länger!
Für die vorhandenen Mängel sollten Sie den Vermieter noch einmal beweisbar (Einschreiben) unter Verzug setzen und danach die Miete mindern.
Orientieren Sie sich an dieser Tabelle:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
und hier:
http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gel...e-richtig.html
und auch hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/
Die Chancen für eine fristlose Kündigung stehen übrigens sehr schlecht.