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Alt 02.02.2010, 16:12
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Fristlos kündigen wenn der Vermieter die Mängel nicht beseitigt

Wenn Sie einen vorformulierten Standardmietvertrag besitzen, dann beträgt die Kündigungsfrist für Ihre Wohnung 3 Monate und nicht länger!

Für die vorhandenen Mängel sollten Sie den Vermieter noch einmal beweisbar (Einschreiben) unter Verzug setzen und danach die Miete mindern.

Orientieren Sie sich an dieser Tabelle:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

und hier:

http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gel...e-richtig.html

und auch hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/

Die Chancen für eine fristlose Kündigung stehen übrigens sehr schlecht.
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