AW: Kaution einbehalten?
Wenn Sie die Kaution mit der Miete verrechnen wollen, freut sich der Anwalt der Gegenseite. So schnell hat der sein Geld noch nicht verdient. Also Finger weg.
Die Klausel mit der Rückgabe der Wohnung ist Wischiwaschi und demnach nicht anwendbar, weil eine klare Aussage fehlt.
Ein Teppichboden von 10 Jahren ist am Ende seines Teppichlebens angelangt. Der Wert also liegt bei Null, der Austausch ist demnach reine Vermietersache.
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