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Alt 25.02.2010, 15:30
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung bei einer Wohngemeinschaft? WG

Des Weiteren empfehle ich bei einer WG keinen gemeinschaftlichen Mietvertrag zu unterschreiben.

Es sollte einen Hauptmieter geben und Untermietverträge mit den weiteren WG-Bewohnern gemacht werden. Dies sollte natürlich vom Vermieter bestätigt und geduldet werden. Denn bei einer Kündigung eines einzelnen Mieters gibt es immer wieder Schwierigkeiten bzgl. des Vertragsverhältnisses eines gemeinschaftlich geschlossenen Vertrags.

Dies ist auch oft nachzulesen - im Falle von zerbrochenen Beziehungen. Der eine zieht aus, kann aber alleinig die Wohnung nicht kündigen (da beide unterschrieben haben und damit auch kündigen müssen) und ist weiterhin zur Zahlung der Miete (womöglich anteilig) verpflichtet!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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