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Alt 28.02.2010, 02:45
opalothar opalothar ist offline
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Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 2
Standard Zuständigkeit für "Pflege der Aussenanlagen"

Hallo und guten Abend zusammen,

ich hoffe es kann mir jemand hier helfen.
Folgendes Problem:
Wir wohnen seit 20 Jahre im EG eines Sechsparteien-Mietshaus mit einer großen zu pflegende Aussenanlage.

Mietvertrag sagt aus: Mieter des EG haben Stassenrinnen zu fegen,Bürgersteige zu reinigen,
den Hof zu kehren sowie Schneefegen im Winter.

Wie wir eingezogen sind hat bereits der Neben-Erdgeschoss Mieter X immer allein diese Dinge getätigt,und mehr, und dafür eine geringere Miete gezahlt,in
Absprache mit dem Vermieter ganze16 Jahre lang.

Keine anderen Mieter dieses Hauses (ich auch nicht) hatten also je etwas machen müssen.

Mieter X verstarb vor 2 Jahren und ich "übernahm" diese Tätigkeit ebenfalls für eine reduzierte Miete.
Muss dazu sagen das Unkraut in den Aussenanlagen beseitigen,Sträucher beschneiden und ein Rasenstück mähen dazu kam sowie ein großer Vorplatz zwischen 4 Garagen der auch von Unkraut befreit werden musste.

Nun verstarb unser Vermieter..seine Frau kündigte heute seine mit mir getroffene"Vereinbarung" mit der Begründung das ab jetzt alle Mieter (6 Parteien) diese ganzen Arbeiten abwechselnd zu erledigen hätten,auch wir und künftig wieder den vollen Mietpreis zu zahlen hätten.

Da aber die ganzen Jahre hier niemand bisher so etwas machen musste ist meine Frage: Ist das so rechtens?

Oder hab ich jetzt die Arbeiten zu erledigen die so im Mietvertrag stehen:

Mieter des EG haben Stassenrinnen zu fegen,Bürgersteige zu reinigen,
den Hof zu kehren sowie Schneefegen im Winter.

Ich sehe auch nicht ein weiter (für Lulu) die ganzen Aussenanlagen zu pflegen denn das ist sehr viel Arbeit.

Was kann ich jetzt machen?
Wäre über Antworten dankbar.
Lieber Gruss
Lothar



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