Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 28.02.2010, 10:29
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zuständigkeit für "Pflege der Aussenanlagen"

Da diese Arbeiten rund ums Haus mietvertraglich geregelt ist, kann die Erbin nicht so einfach diesen Vertrag ändern. Das ginge nur mit Ihrer Zustimmung....und die haben Sie ja nicht gegeben.

Also wird und darf sich in dieser Angelegenheit nichts ändern.

Dass in anderen Mehrfamilienhäusern diese Arbeiten von allen Mietparteien im Wechsel vorgenommen werden (müssen), um nicht einen Gärtner zu bezahlen, hat mit Ihrem Fall nichts zu tun.

Warum rechnet die Vermieterin Ihre Mietersparnis nicht als Lohn ab, dann kann sie dies als Kosten auf die Betriebskosten umlegen. So wird es sehr oft anderenorts gemacht.

Geändert von Regenmacher (28.02.2010 um 10:33 Uhr)
Mit Zitat antworten