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Alt 28.02.2010, 11:50
opalothar opalothar ist offline
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Standard AW: Zuständigkeit für "Pflege der Aussenanlagen"

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Da diese Arbeiten rund ums Haus mietvertraglich geregelt ist, kann die Erbin nicht so einfach diesen Vertrag ändern. Das ginge nur mit Ihrer Zustimmung....und die haben Sie ja nicht gegeben.

Also wird und darf sich in dieser Angelegenheit nichts ändern.

Dass in anderen Mehrfamilienhäusern diese Arbeiten von allen Mietparteien im Wechsel vorgenommen werden (müssen), um nicht einen Gärtner zu bezahlen, hat mit Ihrem Fall nichts zu tun.

Warum rechnet die Vermieterin Ihre Mietersparnis nicht als Lohn ab, dann kann sie dies als Kosten auf die Betriebskosten umlegen. So wird es sehr oft anderenorts gemacht.

Hallo,
erst mal lieben Dank für die Antwort.

Die "Erbin" ist 75 ,stur,hat von nix eine Ahnung und will auch mit nichts zu tun haben.Sie hätte nur gerne die Mieteinnahmen,und die 5o.oo Euro "fehlen" ihr zum Leben.
Da Sie nun 3 Häuser besitzt steht Sie auf dem Standpunkt:

Die Mieter der anderen beiden Häuser "machen" das auch und "stellen" sich nicht so an.Ich bin EU Rentner und die Miete hier ist für den Altbau schon sehr hoch (alte Nachtspeicheröfen),mir haben die 50.00 E.schon sehr geholfen....
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