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Alt 21.09.2008, 15:12
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo,

erst einmal Glückwunsch zum Nachwuchs! Ich hoffe es geht alles glatt über die Bühne und der oder die kleine ist gesund!

Aber zur Sache:
Es ist natürlich immer schwer eine Rechtslage nach so einer langen Zeit anzufechten. Aber auch ich habe mal ein wenig im Internet nach Informationen gesucht und habe scheinbar eine sehr gute Nachricht für Euch:

Der BGH hat in folgenden Präzedenzfällen (BGH VIII ZR 295/03; VIII ZR 133/03 und VIII ZR 44/03) entschieden:

Ein Mangel liegt vor, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße mehr als 10% (bei Euch 5,9 qm) unter der im Mietvertrag angegeben Fläche (75 qm) liegt.
Als Folge habt Ihr das Recht die Miete anteilig zu mindern und eine Rückzahlung für in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete zu fordern!

Also sollte das Recht auf Euerer Seite sein.

Als weiteren Schritt würde ich Euch empfehlen einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren, um Euren Rechtsanspruch durchzusetzen - und dies mit rechtlich einwandfreiem Beistand.

Ich hoffe das waren gute Nachrichten zum Sonntag und ebenso hoffe ich, dass Ihr der Community mitteilt, wie es bei Euch weitergegangen ist.


Liebe Grüße,


Mietrecht-Einfach
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