Arbeitslosigkeit ist schon mal kein Grund, einen solchen Vertrag nicht zu erfüllen. Bei den beiden anderen, von Ihnen genannten Gründen, müssten Sie wahrscheinlich von einem Gericht klären lassen, wessen Begründung, Ihre oder die das Vermieters, Vorrang hat.
Darum, Finger weg von solchen Mietverträgen, bei denen Sie die nächsten Jahre icht überblicken können.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm