AW: Vermieter wechsel
In diesem Zusammenhang wird auch oft von "Kauf bricht nicht Miete" gesprochen. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters eintritt.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|