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Alt 02.05.2010, 18:03
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Vermieter wechsel

In diesem Zusammenhang wird auch oft von "Kauf bricht nicht Miete" gesprochen. Das bedeutet, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters eintritt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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