AW: Bauliche Mängel in Wohngemeinschaft
Das einzige, was man in solch einem Fall machen kann: Ausziehen.....und zwar ganz schnell mit 3 monatiger Kündigung. Nach Ihrer Schilderung dürften 99% der von Ihnen beanstandeten Mängel bereits beim Einzug vorhanden gewesen sein.
Wer also sehenden Auges in eine Bruchbude einzieht, hat das Recht auf Mietminderung verwirkt. Und wenn Sie die Zahlung einstellen haben Sie spätestens nach 2 Monaten eine Räumungsklage an der Backe. Mit zusätzlichen hohen Kosten.
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