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Alt 10.05.2010, 17:58
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Bauliche Mängel in Wohngemeinschaft

Und das wollen Sie dann auch dem Gericht erzählen, dass quasi während Ihrer Mietzeit der Zustand der Fenster sich so verschlechtert hat, dass sie die Miete deswegen gemindert haben?

Ziehen Sie aus! Solch eine Bruchbude wird auch durch Mietminderungen nicht bewohnbar. Und ich befürchte, dass Ihr Vermieter an den Zuständen im und am Haus nichts ändern wird, auch wenn sie noch so viele Minderungen vornehmen.

http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gel...e-richtig.html

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
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