Hallo,
ich habe eine Arbeit gefunden, die ich ab Montag, den 24.11.2008 antreten kann, jedoch in einer anderen Stadt. Meine Wohnung befindet sich in Saarbrücken, meine Arbeit ist in Rüsselsheim.
Ich komme hier in Rüsselsheim bei meinem Freund kostenfrei unter.
Habe ich das Recht die Wohnung in Saarbrücken ohne einhalten der 3 Monatigen Frist zu kündigen, weil ich wegen der Arbeit umziehen muss?
Auf meldebox.de habe ich folgenden Beitrag gefunden:
Zitat:
Zitat von meldebox
Verkürzte Kündigungsfrist:
Eine kürzere Kündigungsfrist ist nur in besonderen Fällen zulässig. So ist der Vermieter nur dann zu einer vorzeitigen Auflösung des Mietverhältnisses verpflichtet, wenn der Mieter einen eigenen Nachmieter stellt und sein Interesse an der Vertragsauflösung dasjenige des Vermieters am Bestand des Vertrages erheblich übersteigt.
Für folgende Fälle ist eine kürzere Kündigungsfrist ebenfalls zulässig:
* berufsbedingter Wohnortwechsel
* Familienzuwachs (Wohnung dadurch zu klein)
* Heirat (Wohnung für ein Zusammenleben nicht geeignet)
* Umzug in ein Pflege- oder Altenwohnheim wegen einer schweren Erkrankung
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stimmt das?