Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wir versuchen zunächst nocheinmal den Beleg einzusehen und von Dritten
prüfen zu lassen. Sollte dieser keinen Aufschluss geben, bzw dieser Bitte nicht nachgekommen werden, sehen wir keinen Handlungsbedarf und lassen die Sache ungezahlt ruhen. Sollte uns von Vermieterseite die Kaution anteilig um den ausstehenden Betrag gekürzt werden, so werden wir die Angelegenheit unserem Anwalt übergeben.