Hallo Bobbycoup,
laut Wikipedia ist die Wohnfläche einer Wohnung wie folgt definiert:
Zitat:
Zitat von wikipedia
Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume (hier würde ich auch die Waschküche mit hinzuzählen wollen), von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen ...
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Somit geht es weiter mit einem Rechtsentscheid des BGH: (BGH VIII ZR 295/03; VIII ZR 133/03 und VIII ZR 44/03)
Wenn die Wohnungsgröße (Wohnfläche) mehr als 10% von der angegebenen Größe im Mietvertrag abweicht liegt ein Mangel vor! Ein Mangel berechtigt dich zu einer anteiligen Mietminderung!
Wenn sich der Vermieter weder darauf einlässt die Miete zu mindern, noch den
Mietvertrag aufzuheben, dann würde ich mir einen Fachanwalt für Mietrecht suchen, der dein Verlangen durchsetzt! Denn so wie ich das sehe sollte das Recht auf deiner Seite sein.
Auf jeden Fall solltest du eine Mängelanzeige verfassen und dem Vermieter bestenfalls per Fax oder Einschreiben mit Rückschein zustellen. Denn die Mängelanzeige, wenn auf diese nicht reagiert oder diese abgelehnt wird - innerhalb einer ordnungsgemäß gesetzten Frist, ermöglicht dir den Weg in die fristlose Kündigung.
Ich hoffe ich war eine Hilfe und ich würde mich freuen, wenn du mal berichtest, wie es bei dir weitergegangen ist.
Viel Erfolg wünscht Mietrecht-Einfach