AW: Balkon Gebetsfahne ("Girlande")
Die Gestaltung der Fassade und anderer sichtbarer Flächen außen am Haus unterliegen dem Wunsch und Willen des Vermieter. Da Sie Mieter einer Genossenschaftswohnung sind, wäre es denkbar, dass diese Dinge sogar mietvertraglich geregelt sind.
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