Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 13.06.2010, 21:39
Katrin7930 Katrin7930 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.06.2010
Beiträge: 1
Daumen runter Darf ich in diesem Fall fristlos kündigen?

Hallo,

wir (4 Personen) sind im Nov. 2007 in eine 2-Raum-Whg. mit 50 qm gezogen. Im Mietvertrag wurde vereinbart das das Erdgeschoss noch zusätzlich zu unserer Wohnung im 1. OG zu einem wohnzimmer ausgebaut werden kann.
Nun hat der Vermieter uns den Kauf dieser Whg. angeboten und es wurde ein Vertragsentwurf dafür von einem Notar angefertigt.
Dort erfuhren wir das das Gebäude unter Denkmalschutz steht und das das Erdgeschoss im Grundbuch als Abstellraum bezeichnet wird und wir es deshalb nicht zu einem Wohnraum umbauen dürfen.

Nun würde uns interessieren ob wir die Whg. ohne einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können, da wir ja unter anderen Vorraussetzungen den Mietvetrag geschlossen haben.

Wir würden und über eine antwort die uns schlauer macht sehr freuen...

Katrin7930



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen