Darf ich in diesem Fall fristlos kündigen?
Hallo,
wir (4 Personen) sind im Nov. 2007 in eine 2-Raum-Whg. mit 50 qm gezogen. Im Mietvertrag wurde vereinbart das das Erdgeschoss noch zusätzlich zu unserer Wohnung im 1. OG zu einem wohnzimmer ausgebaut werden kann.
Nun hat der Vermieter uns den Kauf dieser Whg. angeboten und es wurde ein Vertragsentwurf dafür von einem Notar angefertigt.
Dort erfuhren wir das das Gebäude unter Denkmalschutz steht und das das Erdgeschoss im Grundbuch als Abstellraum bezeichnet wird und wir es deshalb nicht zu einem Wohnraum umbauen dürfen.
Nun würde uns interessieren ob wir die Whg. ohne einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können, da wir ja unter anderen Vorraussetzungen den Mietvetrag geschlossen haben.
Wir würden und über eine antwort die uns schlauer macht sehr freuen...
Katrin7930
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