Ob diese Gründe für eine fristlose Kündigung auch vor Gericht standhalten, wird Ihnen ein Anwalt für Mietrecht darlegen können, aber kein Forum. Bedenklich ist die Tatsache, dass Sie 2,5 Jahre in der Wohnung leben und demnach von einer arglistigen Täuschung wohl nicht ausgegangen werden kann.
Welche Gründe möglich wären, können Sie im Mietrechtslexikon nachlesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._ao_mieter.htm