Bei der Umwandlung einer Sozialwohnung zu einer Eigentumswohnung besteht eine Sperrfrist von 3 Jahren für den Erwerber:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...entumswhng.htm
Sie sollten sich aber beim örtlichen Wohnungs- oder Bauamt Ihrer Gemeinde erkundigen, ob eventuell die längere Frist von 10 Jahren gilt.