Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 22.12.2008, 17:21
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Biened28,

du solltest auf jeden Fall den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass du die Zustände so, wie Sie gegeben sind nicht länger hinnehmen kannst und eine Mietminderung nach setzen einer angemessenen Frist zur Beseitigung durch den Vermieter in Erwägung ziehst.

So wie du den Vermieter beschreibst scheint er ja selbst von dem Gestank nicht gerade begeistert.

Problem, wenn nichts passiert und Mietminderung vorgenommen wurde:
Sollte es später zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, muss dem Gericht natürlich glaubhaft gemacht werden, dass die Wohnqualität unter der Geruchsbelästigung maßgeblich gelitten hat.

Du solltest auf jeden Fall beginnen zu protokollieren, wann es im Treppenhaus riecht - am besten auch, wenn der Geruch vielleicht sogar den Weg in deine Wohnung gefunden hat.

Denn bei Gerüchem im Treppenhaus wird es rechtlich schwierig einen Anspruch durchzusetzen, es sei den man müsste - überspitzt gesagt - eine Gasmaske tragen.

Notfalls, wenn es deiner Meinung nach nicht mehr auszuhalten ist, dem Vermieter mit einer ordnungsgemäßen Kündigung drohen!


Lieben Gruß und ich hoffe ich konnte helfen.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung und halte uns mal auf dem Laufenden.


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten