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Alt 08.11.2007, 14:33
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo kivie,

meines Kenntnisstandes nach ist eine Nebenkostenabrechnung anteilig zu erfolgen! Das heißt, der Vermieter darf an Nebenkosten nur das abrechnen, was in der Zeit der Bewohnung auch auf dich fällt.
Das wäre hier der Januar - Juli 2007.

Aber prüfe doch bitte noch einmal folgendes:
  • Handelt es sich wirklich um die Abrechnung für 2007 oder ggf. um die Abrechnung des Vorjahres 2006, da der November und auch der Dezember 2007 ja noch nicht mit festen Kosten angesetzt werden kann.

Sollte es sich dabei um 2007 handeln, so würde ich den Vermieter darauf ansprechen und Fragen auf welche Grundlage er sich bezieht.
Handelt es sich vielleicht um einen Tippfehler?
Du hast auch das Recht die Grundlagen für die Berechnung beim Vermieter einzusehen!

Am besten suchst du mal das Gespräch mit dem Vermieter und fragst kritisch nach.
Vielleicht kannst du das Problem schon dadurch lösen.

Halte uns mal bitte auf dem Laufenden.


Lieben Gruß
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