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Alt 21.07.2010, 12:54
Orion Orion ist offline
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Standard AW: Mietvertrag mit Makler unter falschen Vorraussetzungen

Zitat:
Moin Orion,

danke für die ausführliche Antwort.
In dem Standart-Mietvertrag steht so etwas drin "Andere Tiere als Kleintiere dürfen in der Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters in den Meiträumen gehalten werden."
diese zustimmung kannst du dir beim vermieter holen.
die zustimmung zur katzenhaltung kann ohne einen besonderen grund nicht verwehrt werden. ein besonderer grund wäre z.b. wenn personen mit katzenhaarallergie im haus wohnen.
die haltung einer katze oder eines hundes gehört heute zur allgemeinen lebensführung und zum vertragsgemäßen gebrauch der wohnung, solange dadurch keine belästigungen eintreten.
(LG münchen WM58,5 LG mannheim, MDR 62,89)


Zitat:
Es ist jedoch von vorn herein klar gewesen, dass der Vermieter keinerlei Tierhaltung, fern von Kleintieren, dulden wird, was dem Makler von Anfang an bekannt gewesen sein muss.
Somit hat der Makler mir dies bewusst verschwiegen, um den Mietvertrag unterzeichnet zu bekommen und ist daher seiner Provision unwürdig!
das ist eine vermutung von dir.
wenn der makler nicht vom vermieter darauf hingewiesen wurde, dass er ausdrücklich keine katzenhalter haben will, kann er das auch nicht weiterkommunizieren.
aber beweise das erstmal, dass der vermieter das dem makler sagte.

der makler hat nach wie vor seine tätigkeit ausgeführt: er hat einen vertrag zustandegebracht, womit er provisionsberechtigt ist.

um den provisionsanspruch des maklers anzufechten bleibt nur die frage zu klären, ob du einen vertrag unterschrieben hast, an dessen zustandekommen der makler beteiligt war. ob du hinterher auseinandersetzungen mit dem vermieter hast, ist dafür unerheblich.
du hattest den vertrag vorliegen und die möglichkeit, alle klauseln des vertrages zu prüfen. einschließlich der haustierklausel. hast du den vertrag dann unterschrieben, hast du damit auch die haustierklausel anerkannt, mit allen daraus erwachsenden folgen.
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