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Alt 21.07.2010, 13:10
altilux altilux ist offline
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Standard AW: Mietvertrag mit Makler unter falschen Vorraussetzungen

Hallo Orion,

den Beweis zu erbringen, dass der Makler von der strikten Verbietung der Tierhaltung gewusst hat, wird das geringste Problem sein, denn ich habe mit den 2 Parteien der Vermieterseite (eigentl. Vermieter + Mutter, die neben dem Mietobjekt wohnte) gesprochen, die ohne es misszuverstehen bekannt gaben, dass eine Tierhaltung in jedem Falle ausgeschlossen ist.

Dass ich den Vertrag mit der Klausel untereichnete war wohl ein wenig engstirnig, dachte ich doch, dass der Makler meine Interessen vertritt und das so regelt, wie gewünscht. Zudem sprach dieser (bewusst will ich meinen) die Tierhaltung nicht bei Vertragsunterzeichnung an, was mir aber erst hinterher auffiel...

Diese offensichtlichen Kundenwünsche von beiden Seiten MUSS der Makler gekannt haben, da dies die mehr oder minder einzige Einschränkung durch den Vermieter auf dieses Meitobjekt war.

Grüße
Chris
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