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Alt 26.07.2010, 15:51
schmelli schmelli ist offline
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Registriert seit: 26.07.2010
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Standard Anspruch auf zwei Satz Schlüssel und Wohnungsgröße falsch!

Hallo Zusammen!

Folgendes Problem...ich habe im November 2009 meine derzeitige Wohnung bezogen. Damals erhielt ich einen Schlüssel für die Hauseingangstür und einen für meine Wohnungstür. Da meine Vermieter selber erst das Haus im August 2009 gekauft hatten, sagten sie mir, sie wollen das Schloß der Hauseingangstür noch erneuern und danach würde ich dann auch zwei Satz Schlüssel für diese Tür erhalten. Nun bin ich schon ein sehr geduldiger Mensch und habe bis sage und schreibe Anfang Mai 2010 gewartet. Da wurde dann das Hauseingangschloß endlich getauscht, aber wieder erhielt ich nur einen Schlüssel mit der Aussage "Mein Mann hat da jemanden den er kennt, der die Schlüssel günstiger macht". Also hab ich wieder gewartet und erhielt Anfang Juli einen zweiten Schlüssel,der wie ich aber am selbigen Tage feststellen musste, nicht passte. Diesen habe ich dann wieder noch am gleichen Tag zurück gegeben und erhielt nur die Auskunft das ich einen neuen irgendwann in nächster Zeit erhalten würde. Nun ja, jetzt sind schon wieder vier Wochen rum und solangsam nervt mich dieses Thema einfach nur noch.
Kann mir jemand eine Tipp geben oder sagen was ich nun machen kann um dies zu beschleunigen, denn ich fahre in 6 Wochen in den Urlaub und fänd es natürlich toll wenn dann ein Familienmitglied von mir Zugang zur Wohnung hätte um sich um Post, Blumen, etc. zu kümmern.Zumal mir ja zwei Satz Schlüssel zu stehen....

Desweiteren haben meine Vermieter mir damals diese Wohnung Angeboten mit der Aussage "diese Wohnung hat 60-65qm". Nun hatten wir vor zwei Wochen auch einen Termin, den meine Vermieterin ebenfalls nicht einhielt, zum genauen ausmessen der Wohnung. Meine Vermieterin erschien 45min. später mit der Aussage "ich hätte ja mal unten bescheid sagen können". Nur ich sage mir Termin ist Termin und würde ich nicht im gleichen Haus wohnen könnte ich auch nicht mal eben runter gehen. Bei dem Ausmessen kam heraus das die Wohnung aber nur 48,903 also 49qm hat. Damals wurde mündl. vereinbart das die qm-Zahl nachträglich in den Mietvertrag nachgetragen würde. Dies streiten nun meine Vermieter ab.
Nun zahle ich für 49qm 350€ kalt. Das Haus wurde um 1965 gebaut und ist nur teildoppelt verglast, sprich Schlafzimmer zwei Fenster nur einfach verglast, die im Winter schon von innen zugefroren sind trotz Heizung auf Stufe 4 und im Wohnzimmer sind 2 von insgesamt 3 Fenstern Einfachverlgast. Küche ein Fenster und Bad ein Fester haben Doppeltverglasung.
Frage ist die Miete im Bezug auf diese umstände zu hoch???



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