AW: Verjährung einer Betriebskostenabrechnung
Hallo,
generell gilt, dass die 3-jährige Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres beginnt, in welchem der Schuldner Kenntnis von der Forderung erlangt hat.
Dies bedeutet in Ihrem Fall also zum 31.12.2007.
Hier sind die 3 Jahre Verjährungsfrist aufzuaddieren.
Verjährung sollte nach meiner Kenntnis somit zum 31.12.2010 - 0:00h eintreten.
Freundliche Grüße,
Mietrecht-Einfach
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