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Alt 30.07.2010, 19:27
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Verjährung einer Betriebskostenabrechnung

Hallo,

generell gilt, dass die 3-jährige Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres beginnt, in welchem der Schuldner Kenntnis von der Forderung erlangt hat.

Dies bedeutet in Ihrem Fall also zum 31.12.2007.
Hier sind die 3 Jahre Verjährungsfrist aufzuaddieren.

Verjährung sollte nach meiner Kenntnis somit zum 31.12.2010 - 0:00h eintreten.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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