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Alt 10.10.2007, 22:29
Sven Sven ist offline
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Registriert seit: 10.10.2007
Beiträge: 4
Standard Der Spülkasten ist undicht - Reparatur = Sache des Vermieters oder Mieters?

Hallo Leute,

ich habe ein Problem mit einem permanent laufenden Spülkasten.
Sicher ist das eine Kleinigkeit, aber ich bin leider handwerklich so ungeschickt, dass ich mich da selbst nicht rantraue.

Jetzt habe ich einfach nur die Frage, wenn ich eine Reparatur veranlasse, erstattet mir der Vermieter dann diese Rechnung?


Lieben Gruß, Sven



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