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Alt 02.08.2010, 10:08
user0815 user0815 ist offline
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Standard Darf ein Vermieter ohne mein Wissen etwas reparieren und mir die Rechnung schicken?

Genau das habe ich mir auch sagen lassen, das der Vermieter mich hätte informieren müssen und mit die Gelegenheit geben müssen. Aber worauf muss/kann ich mich denn da dann im Schriftverkehr berufen? Gibt es da einen bestimmten Paragrafen?
Vor Allem wurde das Fehlen weder bei der Übergabe, noch im Übergabe-Protokoll vermerkt wurde.
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