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Alt 04.08.2010, 11:45
Orion Orion ist offline
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Beiträge: 57
Standard Darf ein Vermieter ohne mein Wissen etwas reparieren und mir die Rechnung schicken?

Zitat:
Zitat von user0815 Beitrag anzeigen
Erst nach über einem Jahr sehe ich die Position vom über 60€ auf der Nebenkostenabrechnung, was die 6 Monate deutlich überschreitet.
das sieht jetzt ganz anders aus!
1. ansprüche aus der wohnungsübergabe verfallen nach 6 monaten.
2. in der nebenkostenabrechnung werden nur die betriebskosten abgerechnet.
der ersatz eines fehlenden adapters ist allerdings eine instandsetzungsmaßnahme und fällt grundsätzlich erst einmal zu lasten des vermieters. durch kleinreparaturklauseln in mietverträgen können solche reparaturen (max. 100,- im einzelfall und in summe nicht mehr als 8% der jahres nettokaltmiete wurden bereits von gerichten bestätigt) auch auf den mieter umgelegt werden. ist der verursacher eines schadens bekannt, ist dieser natürlich auch schadensersatzpflichtig.

Zitat:
Zitat von user0815 Beitrag anzeigen
Ich habe in einem Mehrfamilienhaus gewohnt, da kann jeder das Teil abgeschraubt haben.
das leider nicht.
bis zum auszug hatten sie die alleinige verfügungsgewalt über die wohnung, danach der eigentümer. dass nach der wohnungsübergabe unberechtigte dritte auch zugang zu der wohnung gehabt hätten, dürfte schwer zu beweisen sein.

Zitat:
Zitat von user0815 Beitrag anzeigen
Wenn der Vermieter mir jetzt noch nachweisen könnte das ich das Teil wirklich mitgenommen habe, hätte er mir ja die Möglichkeit geben müssen mir das Teil wieder anzubringen.
stimmt.
da der ersatzanspruch des vermieters aber bereits verfallen ist, können sie die übernahme diser kosten aber auch ablehnen:

Urteil des BGH:
Nur in den ersten sechs Monaten nach der Wohnungsübergabe kann der Vermieter Schadenersatz geltend machen, wenn der Mieter die vereinbarten Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt hat. (Az. VIII ZR 114/04).


da aber der vermieter den mangel innerhalb der 6 monate noch nicht einmal angemahnt hat, wird er diesen anspruch nicht gegen sie durchsetzen können.

Zitat:
Zitat von user0815 Beitrag anzeigen
Ich finde es dreist mir die Kosten so klammheimlich unter zujubeln.
frech siegt. aber nicht immer, wenn sie sich bei den richtigen informieren... :-)

lehnen sie die übernahme dieser kosten mit bezug auf das BGH urteil schriftlich ab. weisen sie den zugang ihres schreibens nach.

Geändert von Orion (04.08.2010 um 11:51 Uhr)
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