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Alt 23.08.2010, 21:45
tweety tweety ist offline
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Registriert seit: 23.08.2010
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Rotes Gesicht Sonderkündigungsrecht im Pflegefall???

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Meine Mutter wohnte in München zur Miete, seit mitte Juli ist sie vom Krankenhaus aus auf Reha gekommen, von dort aus ohne einen Tag in Ihrer Wohnung ins Pflegeheim, da sie laut Ärzte nicht mehr ohne Betreuung auskommt.
Nun hab ich die Wohnung gekündigt, zumindest versucht die Kündigungsfrist von 3 Monaten auf einen herab zu setzen, da dies ja für mich zumindest ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist und besondere Schwere des Falls vorliegt.
Nun is t es so, dass meine Mutter schon mehr als 25 jahre in der Wohnung war und die Wohnungsgesellschaft die Frist nur von 3 auf 2 Monate reduziert hat, ich aber ende August offiziell aus dem Vertrag raus will und ich auch dann die Mietkaution in voller höhe erstattet haben möchte. Zudem sollen wir Tepichböden und Tapeten raus machen, obwohl die Wohnungen alle im März 2011 Grundsaniert werden und sich bis dahin auch kein Mieter mehr einfinden wird in dieser Wohnung.
Gilt in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht oder müßten wir uns ggf. an die 2 Monatsfrist des Vermieters unter bezhalung der Miete halten, auch wenn das Amt das Konto gesperrt hat um die Pflegeheimkosten zu sichern?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Tweety



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