Hallo,
wir haben auch einen Informationsbereich zur Sonderkündigung und unter welchen Umständen diese möglich ist:
Die Sonderkündigung durch den Mieter
Der Sachverhalt Ihrer Mutter scheint leider keine Ausnahme zu machen.
Bzgl. der Wiederherstellung der Mietwohnung nach vertraglichen Vorgaben: Hierauf hat der Vermieter durchaus das Recht. Hier sollten Sie die einzelnen vertraglichen Klauseln zur Übergabe der Wohnung überprüfen.
Diese müssen Sie natürlich erfüllen, ob die Wohnungen vom Vermieter nun grundsaniert werden in Zukunft oder nicht. Und ob vor März 2011 ein neuer Mieter gefunden wird oder eben nicht liegt eben auch nicht in Ihrer Macht.
Vielleicht hat aber einer unserer anderen Forennutzer eine bessere Nachricht für Sie.
Ich drücke die Daumen,
Mietrecht Einfach