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Alt 24.08.2010, 09:40
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Sonderkündigungsrecht im Pflegefall???

Das sieht wirklich nicht gut aus für Sie und Ihre Mutter. Die Verkürzung der Kündigungsfrist von 3 auf 2 Monate ist schon eine Kulanz von Seiten der Wohnungsgesellschaft und keine Selbstverständlichkeit.

Teppichboden der Ihrerseits verlegt wurde, muss auch bei Beendigung des Mietverhältnisses von Ihnen entfernt und entsorgt werden. Bei dem Entfernen der Tapeten könnte es aber positiv für Sie aussehen. Vergleichen Sie bitte Ihre Situation mit der im folgenden Link: http://vermieter.foren-city.de/topic...ei-auszug.html

Und betreffend der Kaution hat der Vermieter auch eine längere Überlegungsfrist, die durchaus 6 Monate betragen kann. Nähere Einzelheiten finden Sie in der Rubrik Kündiung und Mietkaution Rückzahlung: Rückzahlung Mietkaution
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