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Alt 20.01.2009, 14:04
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo katze,

das Problem bei einem Mietvertrag, der von beiden Seiten unterschrieben wird ist immer, dass beide gesamtschuldnerisch für die Miete haften. Ebenso müssen Willenserklärungen beidseitig ausgesprochen werden, z.B. bei einer Kündigung des Mietvertrags.

So müssen beide Mieter an der Kündigung mitwirken. Ein einfacher Auszug aus der Wohnung wäre nicht empfehlenswert, da die Miete weiter gesamtschuldnerisch geschuldet wird. Jedoch kann der Ausziehende von der in der Wohnung verbleibenden Person verlangen an der Kündigung mitzuwirken!

Prüfe doch mal bitte deinen Mietvertrag, ob ggf. eine Klausel verfasst ist, die folgenden oder ähnlichen Wortlaut hat:

Die gegenseitige Bevollmächtigung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

Denn eine Trennung ist meiner Meinung nach ein wichtiger Grund und berechtigt ggf. auch zu Einzelhandlungen.

Was ich empfehlen würde: Setze dich mit deinem Vermieter zusammen und führe ein klärendes Gespräch mit Schilderung der Situation. In diesem Zuge solltest du auch einen Mietaufhebungsvertrag ansprechen, denn aus wichtigem Grund sind die Klauseln zur gegenseitigen Bevollmächtigung ja wirkungslos.

Sicher wird sich der Vermieter nicht so schnell verständnisvoll zeigen, da er die Miete dann nur noch von der in der Wohnung verbleibenden Person eintreiben kann, da du als Schuldner wegfällst.

Die Frage ist auch, ob sie das Mietverhältnis fortsetzen will. Für mich klingt es eher ein wenig nach Schikane der Kündigung nicht zustimmen zu wollen.

Jedoch:
Rechtlich kann der, der auszieht von dem in der Wohnung verbleibenden Partner verlangen, an der Kündigung des Mietvertrages mitzuwirken.


Sollte dies nicht erfolgen empfehle ich dir ein Telefonat mit einem Mieterverein und notfalls den letzten Gang zum Rechtsanwalt, um deine Ansprüche durchzusetzen und die Wohnung kündigen zu können.


Falls noch Fragen bestehen helfe ich gerne weiter und halte uns doch bitte auf dem Laufenden,


Mietrecht-Einfach
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