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Alt 16.09.2010, 12:26
OpaLangbein OpaLangbein ist offline
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Standard AW: Mein Herdanschluss hat keine 3 Phasen...

Jetzt ist einiges an Zeit vergangen.

Einen Herdanschluss habe ich immer noch nicht. Das Problem: mangels genug Geld habe ich beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe gestellt. Ohne den kann ich nicht zum Anwalt gehen. Das Amtsgericht ließ sich unendlich lange Zeit und lehnte dann ab, weil ich mich ja auch selbst bemühen muss (was ich mit schriftlichen Mahnungen an die Vermieterin ja getan habe). Als ich mit dem Rechtspfleger sprach, meinte er, dass Vater Staat ja nicht Geld in alle Anwälte pumpen kann. Ich sollte sie gleich verklagen. Immerhin hätte ICH sie ja schon angemahnt. Was soll es schon bringen, wenn ein Anwalt das auch nochmal tut? Ich sollte gleich zum Anwalt gehen und Klage einreichen. Dieser würde dann den Antrag auf Prozesskostenhilfe mit der Klage beim Amtsgericht abgeben.
Das macht jedoch kein einziger Anwalt. Alle sagen, dass ich Anspruch auf Beratungshilfe habe (was ja den Schriftverkehr mit der Vermieterin mit einschließt) und die Klage nicht der erste Schritt ist. Nun muss ich (bevor ich mit einen Anwalt gegen die Vermieterin nehmen kann) gegen das Amtsgericht vorgehen, um mein Recht auf Beratungshilfe durchzusetzen. Unterdessen kann ich weder kochen, noch backen. Mir ist einfach nur noch zum Heulen zumute.

Gruß OpaLangbein
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