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Alt 17.11.2007, 12:30
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo maxmo,

meiner persönlichen Auffassung nach dürften dir da keine Nachteile entstehen, da der neue Vermieter eigentlich ja die Pflichten des alten Vermieters übernehmen sollte.
Zu den vertraglichen Dingen kann ich dir auch nichts genaues sagen.

Am besten wendest du dich mal an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen der Mieterverbände. Die können dir sicher konkret weiterhelfen.
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