Thema
:
Kündigung des Mietvertrages
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17.09.2010, 11:13
Recht-Einfach
Administrator
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
AW: Kündigung des Mietvertrages
Hallo,
für den Mieter gilt generell eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Diese verlängerten Fristen bei langjähriger Bewohnung des Mietobjekts dienen lediglich dem Mieterschutz und sind nur für den Vermieter verbindlich!
Siehe:
Kündigungsfrist
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