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Alt 17.09.2010, 11:13
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung des Mietvertrages

Hallo,

für den Mieter gilt generell eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Diese verlängerten Fristen bei langjähriger Bewohnung des Mietobjekts dienen lediglich dem Mieterschutz und sind nur für den Vermieter verbindlich!

Siehe: Kündigungsfrist
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