Guten Tag,
ich habe schon einiges im Internet über die Haustierhaltung gelesen.
Leider paßt nichts so recht zu unserem Fall. Daher jetzt meine Frage ans Forum:
Wir wohnen mit 2 Kindern in einem gemieteten
Einfamilienhaus. Es handelt sich um ein Haus, welches zu einer Anlage von insgesamt 20 Häusern gehört (
ehem. Schloss-Gelände). Alle 20 Häuser sind also abgeschlossene Einfamilienhäuser.
Wir wissen, dass in
mindestens 2 oder 3 der Häuser Familien leben, die einen Hund halten. Im Falle einer dieser Familien handelt es sich sogar um einen relativ großen Hund (Bobtail).
Im Mietvertrag steht (
sinngemäß), dass die Haltung von Hunden und Katzen mit dem Vermieter abgesprochen werden muss.
Leider hatten wir nach unserem Einzug im Februar 2010 einen ziemlichen Ärger mit dem Vermieter, da es eine ganze Menge nicht hinnehmbarer Mängel im Haus gab. Der Vermieter reagierte sehr stur und drohte uns damals sogar mit Kündigung...
Vielleicht versteht Ihr, dass wir nun ganz gerne die Frage nach der Erlaubnis für einen Hund umgehen würden
Wie sieht das Eurer Meinung nach in unserem Fall aus, wo es sich ja
1. nicht um eine Mietwohnung mit mehreren Parteien handelt, sondern um ein Einfamilienhaus
und
2. die Hundehaltung anderen Mietern ja bereits erlaubt wurde (
sogar einen großen Hund)?
Über eine Antwort würde ich / würden wir uns sehr freuen.
Danke und schöne Grüße
imebro