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Alt 23.09.2010, 15:26
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

Für Sie ist maßgeblich, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Was andere Mieter machen ist zweitrangig.

Also werden Sie die Erlaubnis zur Hundehaltung einholen müssen, wenn Sie keinen echten Ärger provozieren wollen.

Bedenken Sie, der Vermieter sitzt in diesem Fall am längeren Hebel.
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