Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 23.09.2010, 18:01
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

Zitat:
Zitat von Orion Beitrag anzeigen
Bestimmte Hunde gelten aufgrund ihrer "Größe" als Kleintiere und sind nicht zustimmungspflichtig.

Die Haltung eines Hundes kann Ihnen übrigens nicht ohne einen besonderen Grund verwehrt werden.
Woher stammt Ihr Wissen mit der Größe des Tieres und dass der Vermieter einen Grund für das Verbot angeben muss? Beides wird nämlich in der entsprechenden Literatur anders dargestellt.
Mit Zitat antworten