Zitat:
Zitat von Orion
Bestimmte Hunde gelten aufgrund ihrer "Größe" als Kleintiere und sind nicht zustimmungspflichtig.
Die Haltung eines Hundes kann Ihnen übrigens nicht ohne einen besonderen Grund verwehrt werden.
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Woher stammt Ihr Wissen mit der Größe des Tieres und dass der Vermieter einen Grund für das Verbot angeben muss? Beides wird nämlich in der entsprechenden Literatur anders dargestellt.