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Alt 24.09.2010, 10:32
Orion Orion ist offline
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Standard AW: Hundehaltung im gemieteten Haus?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Woher stammt Ihr Wissen mit der Größe des Tieres und dass der Vermieter einen Grund für das Verbot angeben muss? Beides wird nämlich in der entsprechenden Literatur anders dargestellt.
Ausnahmsweise darf ein Yorkshire Terrier in der Wohnung gehalten werden, sofern sich aus einer „umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten“ nichts gegenteiliges ergibt - so die Abgrenzung des BGH in dem Urteil vom 14.11.2007 (VIII ZR 340/06).

Außerdem:
Zitat:
Im vorliegenden Fall der Haltung eines Yorkshire-Terriers bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob die Haltung eines solchen Tieres nicht bereits der in der Klausel des § 9 Mietvertrag ausdrücklich gestatteten Kleintierhaltung zuzurechnen ist, denn Hunde dieser Rasse sind von winzigem Ausmaß, vergleichbar etwa einem Meerschweinchen. Jedenfalls ist in einem solchen Fall die Versagung der Genehmigung rechtsmißbräuchlich, weil diese Tiere, die sich allenfalls durch ein leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen können, erfahrungsgemäß nicht in der Lage sind, andere Hausbewohner zu belästigen oder gar eine stärkere Abnutzung der Mietsache herbeizuführen (vgl. LG Düsseldorf WM 1993, 603). Auch die von den Beklagten geltend gemachte Befürchtung, bei einer Gestattung der Hundehaltung sei mit einer Verschmutzung der als Kinderspielplatz vorgesehenen Grünanlage durch Hundekot zu rechnen, ist jedenfalls im vorliegenden Falle nicht gerechtfertigt. LG Kassel 1. Zivilkammer, Urteil vom 30. Januar 1997, Az: 1 S 503/96

Geändert von Orion (24.09.2010 um 10:40 Uhr)
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