Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 05.10.2010, 10:06
Teddybaerin Teddybaerin ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 1
Reden Schönheitsreparatur Rechnung

Hallo und einen schönen guten Morgen ich hoffe doch sehr das mir einer helfen kann und zwar bekomme ich jetzt von meinem Vermieter zwei Rechnungen von Firmen die Schönheitsreparaturen durchgeführt haben.

Bei beiden Rechnungen liegen die Reparaturen aber fast schon 1 Jahr zurück und jetzt berechnet mein Vermieter mir sie erst. Ich habe auch in meinem Mietvertrag nachgesehen, dort steht kein Betrag den der Vermieter übernehmen muss an Kleinreparaturen.

Darf er mir nach fast einem Jahr noch die Rechnungen in Rechnung stellen?

Bei der ersten Rechnung wurde der Auftrag durch den Vermieter erteilt und nicht von mir ich habe zwar die Arbeitsstunden unterschrieben mehr jedoch nicht.

Lieben Gruss



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen