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Alt 05.10.2010, 15:21
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Kostenübernahme der reparatur bei Balkontür ohne Auftragserteilung

Zitat:
Zitat von Tom_usw Beitrag anzeigen
Danke für die Antwort.



Ja, die Balkontür hätte ich auch selber Justieren können. Wäre evtl nur nicht "Qualifiziert" genug gewesen.

Wieso das? Für das Anziehen von Schrauben genügt es doch, wenn Sie wissen, an welcher Seite der Schraubenzieher gehalten werden muss.

Also sind sie der Ansicht das der Ablauf korrekt war und ein Informationsfluss zwischen Mieter und Vermieter nicht nötig ist?

Aber sicher. Sie haben einen Mangel gemeldet und der Vermieter hat reagiert und einen Handwerker beauftragt. Nur so ist das Procedere korrekt.

Was wäre denn wenn ich mir in der zwischenzeit bereits einen Handwerke hätte kommen lassen..? Wer hätte die Anfahrt des anderen Handwerkers bezahlt?

Sie haben als Mieter nicht das Recht, Handwerker zu bestellen, die an der Mietsache etwas reparieren sollen.

Ich war immer der Meinung das es ein geben und nehmen zwischen Vermieter und Mieter ist. Beide sollten versuchen Kosten zu vermeiden. Ein vorheriger Anruf hätte hier kosten sparen können. Ich habe bestimmt schon bei der Renovierung weit über 100€ in Lichtschalter, Kabelkanäle und Stuckleisten Investiert. In der gesamten Wohnung hab ich auch noch Laminat verlegen lassen was den wert extrem gesteigert hat. Da hab ich auch nicht rumgeheuelt...

Das sind doch aber Dinge, die in erster Linie Ihre Wohnqualität erhöhen, richtig? Hoffentlich haben Sie sich bei der Verlegung des Laminats schriftlich beim VM abgesichert für den Fall, dass Türen gekürzt werden mussten.

Es geht mir Irgendwo auch ums Prinzip. Da gibs in 2 Jahren mal eine sache die ich "Melde" und dann kommen gleich kosten auf mich zu.

Im grunde ist es ja Meine Schuld wenn ich nicht so viel selber reparieren würde und die Fehler Sammeln würde ..wäre die Handwerke Rechnung höher und die muss der Vermieter zahlen.

Das ist ein Trugschluss. Die Kleinreparaturklausel gilt pro Schaden zu 75,00 Euro und endet erst, wenn die vereinbarte Gesamtsumme pro Jahr erreicht ist.

So werde ich zukünftig auch dafür sorgen müssen dass es nur noch große Aufträge gibt und die Kosten 75 € übersteigen.

ich wollt ne Meinung ..die hab ich jetzt.

Danke nochmal
Alles zum Thema Kleinreparaturklausel finden Sie hinter diesem Link:

http://www.123recht.net/article.asp?a=28637&ccheck=1
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