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Alt 27.01.2009, 13:05
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo,

ohne vertragliche Regelung ist es natürlich immer schwer zu sagen, ob die Kosten pro Kopf oder nach m² zu verteilen sind. Nun weiß ich nicht wie lange die Kosten 50/50 gingen und ob die Miete auch von beiden zu 50% getragen wurde.
Wenn dem so ist und das über einen längeren Zeitraum geschah, so kann man ggf. vom Gewohnheitsrecht Gebrauch machen. (Alle Kosten liefen immer zu 50% und das über einen längeren Zeitraum, also geht die Nebenkostenabrechnung auch zu 50%)

Da Euch Euer Mitbewohner aber schon mit einem Anwalt droht, empfehle ich Euch, dementsprechen schnell auch einen Anwalt zu befragen und bei geringer Aussicht auf Erfolg direkt einen Vergleich mit dem anderen Mieter anzustreben oder nachzugeben, um ggf. entstehende zusätzliche Anwaltskosten oder Gerichtskosten zu sparen.

Natrülich nur wenn er im Recht ist, aber das gilt es herauszifinden.

Ich hoffe ich war eine kleine Hilfe und wünsche viel Erfolg!


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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