Hallo,
generell sind Mietverträge mit einem Kündigungsausschluss für beide Seiten, also Mieter und Vermieter, wirksam!
Wenn diese Regel erfüllt ist, dann können Sie frühstmöglich zum Dezember 2010 die Kündigung einreichen. Da dieser Termin mit Anfang des Monats Oktober verstrichen ist, sollten Sie nun unmittelbar unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordnungsgemäß kündigen, zum 31.01.2011.
Hierbei kann Ihnen einer unserer Vordrucke zur ordnungsgemäßen Kündigung durch den Mieter helfen:
Vordruck - ordnungsgemäße Kündigung der Wohnung
Sollte auch Ihr Mann den Mietvertrag unterschrieben haben (gemeinschaftlich), so ist er auch weiterhin zur Zahlung der Miete, bzw. seines Anteils, verpflichtet.
Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg,
Mietrecht Einfach