Zitat:
Zitat von Mietrecht-Einfach
Wenn diese Regel erfüllt ist, dann können Sie frühstmöglich zum Dezember 2010 die Kündigung einreichen. Da dieser Termin mit Anfang des Monats Oktober verstrichen ist, sollten Sie nun unmittelbar unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordnungsgemäß kündigen, zum 31.01.2011.
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Wenn ich die Summe aber nicht zahlen kann? Geht es dann nicht früher?
Zitat:
Zitat von Mietrecht-Einfach
Sollte auch Ihr Mann den Mietvertrag unterschrieben haben (gemeinschaftlich), so ist er auch weiterhin zur Zahlung der Miete, bzw. seines Anteils, verpflichtet.
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Mein Mann ist ins Ausland verschwunden!!!