Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 27.01.2009, 16:45
Roccus Roccus ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 31
Standard

Wenn Sie Nebenkostenzahlung vereinbart haben und diese entrichtet haben, muß der Vermieter eine Abrechnung erstellen; andernfalls wäre das eine Pauschale, Warmmiete oder ähnliches. Dafür müsste er keine Abrechnung erstellen.
Mit Zitat antworten